18.03.2024

 

Einebnung von Grabstätten im Gräberfeld D

Vermehrt kam der Wunsch der Angehörigen auf, im Gräberfeld D (erstes Gräberfeld links) Gräber einebnen zu dürfen, deren Liegezeit von 30 Jahren bereits erreicht oder überschritten wurde.

 

Damit es aber zu nicht zu einzelnen Lücken in den Reihen kommt, die die Pflege der Fläche erheblich erschweren, wird nun die Einebnung der Grabstätten der ersten beiden Reihen im Frühjahr in Angriff genommen. Damit wird auch der Friedhofssatzung Rechnung getragen, die eine Ruhezeit von 30 Jahren ohne Verlängerungsoption vorsieht.

 

Hier wird es analog der bisherigen Einebnungen das Angebot geben, bis 15.05.2024 die Grabstätten selbst zu entfernen oder durch eine Fachfirma auf eigene Kosten entfernen zu lassen oder die Einebnung durch die Ortsgemeinde durchführen zu lassen. Die Ortsgemeinde wird hierfür eine Fachfirma beauftragen und die anteiligen Kosten pro Grabstätte in Rechnung stellen.

 

Die betroffenen Angehörigen werden in den nächsten Tagen hierüber eine Mitteilung erhalten, worin weitere Informationen zum Procedere aufgeführt sind.

 

Unter Verweis auf die Regelungen der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Hof wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die festgelegte Ruhezeit von 30 Jahren bei einigen Grabstätten abgelaufen ist.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Grabstätten:

 

Name

Vorname

Sterbejahr

Schütz

Luise

1990

Wiederstein

Lina

1991

Rosenkranz

Berthold

1991

Zöllner

Marga

1991

Stahl

Udo

1991

Morschheiser

Heike

 

Morschheiser

Dieter

1991

Skodd

Otto

1992

Held

Klaus

1992

Rübsamen

Erna

1992

Degener

Elfriede

1992

Müller

Auguste

1992

Leßwing

Else

1992

Jung

Günter

1993

Sahm

Ernst

1993

Moor

Martha

1993

Lenz

Erich

1993

Uhr

Hedwig

1993

Jung

Walter

1993

Neeb

Klara

1993

Feckler

Norbert

1994

Keßler

Karl

1994

Spornhauer

Minna

1994

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister