Der Ortsbürgermeister / die Ortsbürgermeisterin gehört nicht dem Gemeinderat an. Er / sie ist auf einem eigenen Stimmzettel zu wählen.
Für die Gemeinderatswahl in der Ortsgemeinde Hof ist kein Wahlvorschlag eingegangen.
Es findet somit eine Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung statt. Das bedeutet, dass jede Wählerin und jeder Wähler in Hof 16 wählbare
Personen in den amtlichen Stimmzettel eintragen kann. Nachstehend erhalten Sie eine erste Auflistung der Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für eine Mitarbeit im Gemeinderat
interessieren.
Die Reihenfolge wurde durch Verlosung am 29.04.2024 festgelegt.
Dies ist eine nicht amtliche Liste und soll Ihnen die Wahl der max. 16 Ratsmitglieder erleichtern.