25.02.2019
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hof
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 25. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I. Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in der Ortsgemeinde Hof sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.
II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter in 56472 Hof, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 38 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56470 Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 325 einzureichen. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemeindewahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in 56472 Hof, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 38 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56470 Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 325 einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 8. April 2019, 18 Uhr, ab.
V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 3. Mai 2019, 18 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Hof, den 25. Februar 2019
Bernd Weber,
Gemeindewahlleiter