29.06.2025
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 27. Juni 2025
A. Öffentlicher Teil
Genehmigung einer Spende
Die Firma ESTA E. Stahl Metallwarenfabrik GmbH hat für die Grillhütte der Ortsgemeinde Hof einen neuen Grillrost gefertigt, da der bisherige schon einige Schadstellen hat.
Sie möchte diesen Grillrost in Höhe der Herstellungskosten der Ortsgemeinde spenden. Es handelt sich dabei um einen Betrag in Höhe von 286,79 €.
Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung einer Spende in Form einer Sachspende der Firma ESTA E. Stahl Metallwarenfabrik GmbH zu Gunsten der Ortsgemeinde in Höhe von 286,79 €.
Sozialfonds „Mittagessen in Kindertagesstätten“
Die Ortsgemeinde Hof als Träger der Kindertagesstätte Piccolino hat in jedem Jahr den Eigenanteil für das Mittagessen zu prüfen und ggf. anzupassen.
Derzeit hat die Ortsgemeinde Hof einen Eigenanteil von 2,00 € festgesetzt. Dieser Betrag ist zurzeit auskömmlich. Aufgrund der Erhöhung des Mittagessens ab August 2025 auf 4,50 € beschließt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof, den Eigenanteil der Eltern für das Mittagessen in der Kindertagesstätte Piccolino auf 2,50 € anzuheben.
Windkraft
Am 18.06.2025 fand eine Videokonferenz zwischen der Kanzlei Kerkmann-Saame-Jeromin und GAIA mbH zur Nachverhandlung des Windkraft-Vertrages statt.
Es wurden die von der Ortsgemeinde offenen Punkte verhandelt und ein Ergebnis erzielt, welches seitens der Ortsgemeinde tragbar ist. Dem Gemeinderat wurden die Ergebnisse in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Nunmehr muss GAIA mbH der Vereinbarung mit den ausgehandelten Anpassungen noch zustimmen. Danach kann der Vertrag final vorbereitet und unterzeichnet werden.
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zustimmend zur Kenntnis.
Grundsteuer
Dem Gemeinderat werden die aktuellen Entscheidungen aus den umliegenden Kommunen übermittelt und die rechtliche Wertung des Gemeinde- und Städtebundes dargebracht.
Der Landesgesetzgeber hat im Februar dieses Jahres das Gesetz zur Einführung differenzierter Hebesätze beschlossen und der Gemeinde- und Städtebund hat ein vorläufiges Satzungsmuster dazu veröffentlicht, obwohl er erhebliche rechtliche Bedenken hat. Einige Städte in Rheinland-Pfalz haben die differenzierten Hebesätze auch eingeführt. Rechtsprechung dazu gibt es aber noch nicht.
Für die Einführung von differenzierten Hebesätzen ist im Hinblick auf die Einteilung der jeweiligen Grundstücke eine erhebliche Vorarbeit zu leisten.
Unter Berücksichtigung, dass der Haushalt 2025 mit den beibehaltenen Hebesätzen aus dem Vorjahr soweit ausgeglichen ist und die Mindereinnahmen von rund 50.000 € an anderer Stelle eingespart wurden, wird vorgeschlagen, keine rückwirkende Erhöhung bzw. Einführung von differenzierten Hebesätzen zum 01.01.2025 vorzunehmen. Eine Anpassung für das Haushaltsjahr 2026 wird aber möglicherweise nicht unumgänglich sein. Ebenso muss für die Einführung einer differenzierten Grundsteuerhebesatzeinführung die Wertung der Grundstücke in die jeweiligen Kategorien vorgenommen werden.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof beschließt, die Hebesätze für 2025 nicht rückwirkend zum 01.01.2025 zu erhöhen und ebenso keine differenzierten Hebesätze für 2025 einzuführen.
Somit entstehen für die Grundstückseigentümer in 2025 keine höheren Grundsteuern als schon abgerechnet. Die Mindereinnahmen deckt die Ortsgemeinde Hof aus eigenen Mitteln.
Einwohnerfragestunde
Es lagen keine Fragen aus der Einwohnerschaft vor.
Kenntnisgaben / Verschiedenes
B. Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil nimmt der Ortsgemeinderat das Vorkaufsrecht in zwei Fällen nicht in Anspruch, stellt das städtebauliche Einvernehmen für drei Bauvorhaben her, erteilt eine Erlaubnis für die VG-Werke zu einer Baumaßnahme und nimmt Bauvorhaben zur Kenntnis.
Jochen Becker
Ortsbürgermeister