18.05.2025
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 16. Mai 2025
A. Öffentlicher Teil
Jahresbericht Homepage
Kai Winterberg erläutert dem Gemeinderat das aktuelle Nutzungsverhalten der gemeindlichen Homepage.
Es haben in 2024 insgesamt 10.767 Nutzer die Homepage der Ortsgemeinde besucht (2023: 10.386). Dabei wurden 68.960 Seiten (2023: 46.482) Seiten aufgerufen. Hauptsächlich wurde der Bereich „Aktuelles“ angesteuert, gefolgt von Kita, Anlagen der Gemeinde, Terminkalender und Fotos Kita.
17 Buchungen für die MZH wurden über die Homepage in 2024 durchgeführt, 26 Nachrichten über das Kontaktformular und 11 direkte Nachrichten an die Emailadresse der Website abgesetzt.
Für 2025 ist ein Relaunch der Website geplant.
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Landesmittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat ein Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms und zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes beschlossen. Inhalt ist die Bereitstellung von Fördermitteln mit dem Regionalen Zukunftsprogramm Regional. Zukunft. Nachhaltig. (LGRZN) mit einmalig bis zu 197 Mio. EUR. Diese Fördersumme wird einwohnerabhängig auf kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden, die förderfähig sind, verteilt. Diese wiederum verteilen ihren Anteil anteilig weiter auf Ihre Städte und Gemeinden.
Die VG Bad Marienberg hat ihren Anteil abzüglich 1. Mio. € für Aufgaben der VG und 100.000 € für Anträge der Vereine unter Beachtung der Einwohnerzahl zum 31.12.2023 auf die Kommunen verteilt. Diese wiederum müssen nun bis zum 31.05.2025 entsprechende Maßnahmen an die VG melden. Dabei ist zu beachten, dass die Fördersumme in drei Töpfe aufgeteilt ist, die nach einer festgelegten Maximalquote zu bedienen sind. Weiterhin hat das Land ein Positivkatalog mit Beispielen zu förderfähigen Maßnahmen der einzelnen Kapitel erstellt.
KAPITEL I: Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort – Maximal 55 % der Fördersumme
KAPITEL II: Klimaschutz-, Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen – Maximal 30 % der Fördersumme
KAPITEL III: Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen – Maximal 30 % der Fördersumme
Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg hat nun den Betrag für die Ortsgemeinde Hof aufgrund der Einwohnerzahl zum 31.12.2023 auf 124.063,55 € festgelegt. Sie weicht etwas von der angenommenen Summe der letzten Gemeinderatssitzung ab, da dort von einer anderen EW-Zahl ausgegangen wurde.
Die hierfür eingerichtete Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich Vorschläge zusammengestellt, auf einzelne Kapitel verteilt, bepreist und in eine Reihenfolge gebracht. Diese wurden dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt und so beschlossen.
Die tatsächliche Verwendung der Fördermittel wird in einem eigenen Bericht zu gegebener Zeit dargestellt.
Anpassung der Kosten für das Mittagessen in der Kita Piccolino ab August 2025
Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg teilt mit, dass die Jugendherberge angekündigt hat, die Kosten für die Bereitstellung des Mittagessens für das neue Kita-Jahr 2025/26 erhöhen zu müssen.
Die Kita Piccolino bezieht derzeit das Mittagessen von der Jugendherberge.
Ab dem neuen Kita-Jahr werden sich die Kosten für das Mittagessen für die Kinderportion auf 4,50 € und die Erwachsenenportion auf 5,10 € erhöhen. Der Eigenanteil für das Mittagessen im Rahmen des Sozialfonds bleibt derzeit hiervon unberührt und wird zu gegebener Zeit gesondert behandelt.
Diese Änderung wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Auftragserweiterung Baumaßnahme Friedhof
Die Gehwegsanierung am Friedhof durch die Firma Müller hat begonnen. Durch fehlenden Unterbau im Bestand, teerhaltigem Belag und Ausweitung der zu asphaltierenden Flächen, hier insbesondere vor dem Ehrenmal und der Friedhofshalle erhöhen sich jedoch die Maßnahmekosten um rund 58.000 €. Entsprechende Rücksprachen hierzu wurden mit den Beigeordneten und dem Bauausschuss geführt und Zustimmung im Rahmen der Dringlichkeit am 12.05.2025 zur Weiterführung der Baumaßnahme durch Beigeordnete und Bauausschuss erteilt.
Der Gemeinderat hat nach § 48 GemO über den Beschluss des Bauausschusses bzw. der Eilentscheidung des Bürgermeisters und der Beigeordneten zu entscheiden.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof bestätigt die Eilentscheidung des Bauausschusses, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten und beschließt die Erweiterung des Auftrages um die angefallenen Mehrarbeiten mit rund 58.000 € und ermächtigt den Ortsbürgermeister entsprechendes in die Wege leiten zu können.
Einwohnerfragestunde
Es lagen keine Fragen aus der Einwohnerschaft vor.
Kenntnisgaben / Verschiedenes
B. Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil nimmt der Ortsgemeinderat das Vorkaufsrecht in einem Fall nicht in Anspruch, stellt das städtebauliche Einvernehmen für ein Bauvorhaben her, berät final die Änderungsvorschläge des Vertrags zur Windkraftnutzung und genehmigt den Verkauf eines gemeindlichen Grundstücks.
Jochen Becker
Ortsbürgermeister