27.10.2020 

 

Hallennutzung für Sportler*innen sehr stark eingeschränkt

Aufgrund der aktuellen Situation im Westerwaldkreis hat der Kreis eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von weiteren notwendigen Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von Infektionen mit SARSCoV-2 („Coronavirus“) im Landkreis erlassen.

 

Hierdurch ist auch der Sportbetrieb in der Mehrzweckhalle Hof betroffen.

 

Aus diesem Grund ist es derzeit nur noch möglich, mit maximal 5 Personen in festen Kleingruppen in der Halle zu trainieren. Zuschauer*innen (auch Eltern) sind nicht erlaubt und müssen daher ggf. draußen warten.

 

Inwieweit die Nutzung der MZH, auch für Feierlichkeiten derzeit überhaupt sinnvoll erscheint, wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2020 beraten.

 

Auszug aus der Allgemeinverfügung:

 

Abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 1 der 11. CoBeLVO ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu 5 Personen auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen etc.) bei festen Kleingruppen zulässig. Zuschauer/innen sind bei Wettkampf und Training nicht zugelassen. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training ist nicht zulässig. Duschen und Umkleidekabinen sind unter Beachtung der Abstandsregeln zu nutzen. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Fläche begrenzt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Becker

Ortsbürgermeister