30.09.2022

 

Bescheid über die Zahlung von wiederkehrenden Beiträgen

Sicherlich haben die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zwischenzeitlich alle, soweit sie nicht von der Zahlung wiederkehrender Beiträge aufgrund der Verschonungssatzung für eine gewisse Dauer befreit sind, den Bescheid über die Zahlung wiederkehrender Beiträge erhalten.

 

Da dies nun zum ersten Mal in Hof durchgeführt wurde, möchte ich an dieser Stelle noch drei Anmerkungen geben, da hierzu mich einige Fragen erreicht haben.

 

1.    Auch bei Baumaßnahmen im Rahmen der Wasser- und Kanalleitungen kann es zu Kostenanteilen kommen. Grundsätzlich sind die Verbandsgemeindewerke für die Instandhaltung und Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen verantwortlich. Jedoch gehört dazu nicht die Aufnahme und Fortleitung des Niederschlagwassers. Hierfür ist grundsätzlich die Ortsgemeinde zuständig. Überall, wo es keine Trennsysteme gibt, nutzt die Ortsgemeinde für die Straßenentwässerung die bestehenden Kanalsysteme der Verbandsgemeindewerke mit. Daher hat sich die Ortsgemeinde auch an Erneuerungen anteilig zu beteiligen. Dieser Anteilsbetrag wird dann nach Abzug des Gemeindeanteils im Rahmen der wiederkehrenden Beiträge umgelegt. Aus diesem Grund sind bei dieser ersten Abrechnung auch überwiegend Kanalmaßnahmen aufgeführt.

 

2.    Jede Grundstückseigentümerin/Jeder Grundstückseigentümer erhält einen Bescheid. Daher kann es bei mehreren Grundstückseigentümern vorkommen, dass für ein und dasselbe Grundstück mehrere Bescheide mit gleichem Inhalt erlassen werden. Jedoch muss der angegebene Betrag nur einmal gezahlt werden. Entsprechende Hinweise finden sich auf Seite 2 oben des Bescheides (nur in den Bescheiden für Grundstücke, bei denen es mehrere Eigentümer gibt!).

 

3.    Im Rahmen der Eckgrundstücksregelung kann es sein, dass grundsätzlich derzeit befreite Grundstücke trotzdem zur Zahlung eines Anteils herangezogen wurden. Dies kann passieren, wenn das Grundstück auch an nicht verschonte Straßen angrenzt. Beispielsweise ist derzeit noch die Tierparkstraße bis 2037 verschont, aber nicht die Oststraße. Somit können Betroffene, deren Grundstück an beide Straßen grenzt, auch einen Bescheid, der dann in diesem Beispiel für die Oststraße gilt, erhalten haben.

 

Sollten weitere Fragen oder Unklarheiten bestehen, stehe ich gerne während meiner Sprechzeiten oder die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeinde zur Verfügung.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister