06.09.2021

 

Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 3. September 2021

A. Öffentlicher Teil

 

Übertragung von Haushaltsermächtigungen von 2020 nach 2021

 

Nach § 17 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können Haushaltsermächtigungen in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Sollen Ermächtigungen übertragen werden, ist dem Gemeinderat eine Übersicht der Übertragungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Es handelt sich insbesondere um Mittel zur Finanzierung bereits begonnener Investitionsmaßnahmen, deren Schlussrechnungen im Haushaltsjahr 2021 erwartet werden oder die in 2020 nicht mehr begonnen werden konnten.

Der Gemeinderat stimmt der Übertragung von Haushaltsermächtigungen von 2020 nach 2021 entsprechend der vorliegenden Liste zu.

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2020

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.09.2021 die Empfehlungsbeschlussfassung zum Jahresabschluss 2020 getroffen, dass der Gemeinderat, den Jahresabschluss 2020 der Ortsgemeinde Hof zum 31.12.2020 feststellen soll.

 

Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat gefolgt und stellt den Jahresabschluss 2020 der Ortsgemeinde Hof zum 31.12.2020 fest.

 

Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Beigeordneten

 

Der Gemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und den Beigeordneten, soweit Sie den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.

 

Sachstand 2. Bauabschnitt Ahornweg

 

Alle Eigentümer der Grundstücke im Bereich des zu planenden 2. Bauabschnitts wurden zwischenzeitlich bezüglich eines möglichen Verkaufs angeschrieben. Frau Eiteneuer vom Planungsbüro Planeo stellt dem Gemeinderat die aktuellen Planungsentwürfe sowie den Planungsstand vor und zeigt die weiteren Schritte auf. Somit können nun die weiteren Schritte zur Aufstellung eines B-Planes vorgenommen werden.

 

Nutzung gemeindeeigener Flächen durch den Sportverein Hof e. V.

 

Der Sportverein möchte eine gemeindliche Fläche neben dem Sportheim zur Nutzung von Parkplätzen pachten und danach entsprechend herrichten.

 

Hierfür ist der bestehende Pachtvertrag zu ergänzen. In diesem Zusammenhang erscheint es aber sinnvoll, den noch bis zum 31.12.2021 laufenden Pachtvertrag in der Gänze zu überarbeitet und entsprechend anzupassen.

 

Dabei sollen auch entsprechende Regelungen über das Nutzungsverhalten dieser Parkfläche sowie das Befahren des Sportplatzes aufgenommen werden.

 

In der Gemeinderatssitzung haben dann auch Vertreter des Sportvereins die Möglichkeiten, Fragen des Gemeinderats hierzu zu beantworten.

 

Nach einer Diskussionsrunde beschließt der Gemeinderat, die Fläche links neben dem Sportheim sowie die Zuwegung dem Sportverein für die Errichtung von Parkplätzen zu verpachten. Hierzu der derzeitige Pachtvertrag entsprechend überarbeitet und angepasst werden. Dabei sollen dann auch die Nutzungszeit des Parkplatzes sowie etwaige Sanktionen festgehalten werden.

 

Einwohnerfragestunde

 

Aus der Einwohnerschaft liegen keine Anfragen vor.

 

Kenntnisgaben/Verschiedenes (öffentlicher Teil)

 

·         Die Prüfung der Notbeleuchtung in der MZH ist durch den Sachverständigen Schmidt durchgeführt und abgenommen worden.

 

·         Der Auftrag für das Sonnensegel für den Mehrgenerationenplatz wurde zwischenzeitlich an die Firma Sauerland Spielgeräte erteilt. Die Maßnahme ist für den 26.10.2021 eingeplant.

 

·         Anfang Oktober 2021 soll eine Informationsveranstaltung des Gemeinde- und Städtebundes in Bad Marienberg zu den auch von der Ortsgemeinde Hof aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der wiederkehrenden Beiträge stattfinden. Hierzu ist auch der Gemeinderat herzlich eingeladen.

 

·         Hinterliegende Grundstücke, die kein Baugrundstück darstellen, werden nicht zu den wiederkehrenden Beiträgen herangezogen (Einwohnerfragestunde der letzten Gemeinderatssitzung)

 

·         Die Talstraße führt komplett bis zur Ringstraße als Straße und nicht teilweise nur als Gehweg durch. Bei einem evtl. aufzustellenden Bebauungsplan müsste dies aber auch mit aufgenommen werden. (Einwohnerfragestunde der letzten Gemeinderatssitzung)

 

·         Am 04.09.2021 findet die Aktion Saubere Landschaft statt. Start ist um 12:00 Uhr am Bauhof. Anschließend geht es über in die Veranstaltung „Freudenfest“, die dann bei einem kleinen Imbiss am Bauhof enden wird.

 

·         Die Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2021 wird auf 461.447 € festgelegt. Im Jahr 2020 betrug die Umlage 324.967 €.

 

·         Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 wird auf 636.478 € festgelegt. Dies ist im VG-Vergleich mit den anderen Kommunen der dritthöchste Betrag. Im Jahr 2020 betrug die Umlage 448.231 €.

 

·         An Schlüsselzuweisung erhält die Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2021 0 €. Im Vergleich hierzu wurde im Haushaltsjahr 2020 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 40.666 € ausgezahlt.

 

·         Am 11.09.2021 findet der Mitmachtag der VG Bad Marienberg statt. Darin werden auch einzelne Mit-Mach-Projekte in den einzelnen Ortschaften angeboten. Nähere Infos zu den Projekten findet sich im Wäller Blättchen sowie der Homepage der VG.

 

·         Sachstand 2. Änderung B-Plan „Langwies“:

Im Zuge der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gab es keinerlei Einwände oder Bedenken die dazu führen könnten, dass die Änderung nicht als Satzung beschlossen werden kann. Derzeit befindet sich die VG noch im Austausch mit dem Landesamt für Geologie und Bergbau, die im Zuge der Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben haben. Die Abwägungsbeschlüsse und den Satzungsbeschluss können daher für die nächste Ratssitzung eingeplant werden.

 

B. Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wird über Bauantragsangelegenheiten berichtet. Es wird über Grundstücksverkäufe mit Vorkaufsrecht entschieden bzw. ohne Vorkaufsrecht informiert. Ebenso beschließt der Gemeinderat, bei einem Bauvorhaben das Einvernehmen bei einer Abweichung zum B-Plan zu erteilen und bei einem anderen geplanten Bauvorhaben das Einvernehmen in Aussicht zu stellen.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister