23.08.2020 

 

Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates am 21. August 2020

A. Öffentlicher Teil

 

2. Änderung des Bebauungsplanes „Langwies“

a. Beschluss zur Änderung, Einleitung des Verfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB

b. Änderung der Festsetzungen zu „Nicht überbaubare Grundstücksflächen, Nebenanlagen, Einrichtungen, Stellplätzen und Garagen“

 

Nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan „Langwies“ dürfen in diesem Baugebiet weder Garagen noch Carports ohne Nichteinhaltung der 5m-Grenze zur Straßengrenze erbaut werden. Da dies hier aber insbesondere im Hinblick auf den Bau eines Carports nicht mehr zeitgemäß erscheint, wird es als sinnvoll erachtet, eine textliche Änderung im Bebauungsplan vorzunehmen, um den Anwohnern mehr Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, ohne jedoch von der grundsätzlichen Entscheidung einer nicht gewünschten Grenzbebauung einer Garage zur Verkehrsfläche abweichen zu müssen.

 

Um eine Bebauung der grundsätzlich nicht überbaubaren Grundstücksflächen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen durch Stellplätze und überdachte Stellplätze im Sinne von seitlich offenen Carports, ohne Einhaltung der Einstelllänge (Stauraum) von 5 m zur Straßengrenze zu ermöglichen, beschließt der Gemeinderat, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Langwies“ zu ändern. Die Festsetzungen werden unter „Nicht überbaubare Grundstücksflächen, Nebenanlagen, Einrichtungen, Stellplätze und Garagen“ durch den kursiv dargestellten Text wie folgt ergänzt:

 

  • „Nicht überbaubare Grundstücksflächen sind entlang der öffentlichen Verkehrsfläche von jeglicher Bebauung freizuhalten. Dies gilt nicht für Stellplätze und überdachte Stellplätze, die ohne Seitenwände errichtet werden. Darüber hinaus sind die nicht überbaubaren Grundstücksflächen zu öffentlichen Grünflächen, die zur Errichtung der Oberflächenentwässerung (Mulden- Speicherkaskaden) dienen, von jeglicher Bebauung frei zu halten.
  • Die Baugrenzen sind aus der Planurkunde zu entnehmen.
  • Die Einstelllänge zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und Vorderkante Garage muss mind. 5,00m betragen. Vor überdachten Stellplätzen im Sinne von seitlich offenen Carports, muss keine Einstelllänge vorgehalten werden.
  • Die Errichtung eines Wandschutzstreifens bis zu einer maximalen Höhe von 0,50m an einer Längsseite ist möglich.“

Damit sind Stellplätze mit einem Schutzdach und ohne Umfassungswände (Carports) in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche zulässig und von der Einhaltung der vorgenannten Einstelllänge zur Straßengrenze ausgenommen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.

 

Abschließend weist jedoch der Gemeinderat nochmals darauf hin, dass er einen nachträglichen Ausbau eines Carports zu einer Garage o.ä., was diesem Bebauungsplan widerläuft, nicht duldet. Bei entsprechender Missachtung wird dann der Rückbau verlangt.

 

Prüfung des Trennvorhangs in der Mehrzweckhalle

Ortsbürgermeister Becker erläutert nochmals die aktuelle Situation, dass bei der jährlichen Prüfung des Trennvorhangs einige Mängel festgestellt wurden, deren Beseitigung erhebliche Kosten nach sich würden. Ggf. wäre sogar ein Austausch gegen einen neuen Trennvorhang günstiger. Weiter weist er auf die derzeit geringe Nutzung des Trennvorhangs hin. Da jedoch auch ein Rückbau nicht unerhebliche Kosten, auch mit entsprechenden Nacharbeiten an der Decke, nach sich ziehen und dadurch eine unumkehrbare Entscheidung getroffen würde, soll zuerst einmal ein Nutzungsverbot erlassen und die abschließende Entscheidung über die weitere Vorgehensweise vertagt werden.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.08.2020 dem Gemeinderat diesen Beschlussvorschlag einstimmig empfohlen, dem dann auch der Gemeinderat folgt.

 

Somit werden alle Dauer- aber auch Tagesnutzer darüber informiert, dass der Trennvorhand derzeit außer Betrieb gesetzt ist. Der Gemeinderat wird nun die Zeit nutzen, sich mit der Thematik weiter zu beschäftigen.

 

Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Kindergartens Hof

Für die Aufgaben im Kindergarten wird es aufgrund gesetzlicher Vorgaben in den nächsten Jahren Änderungen geben, mit der sich auch der Gemeinderat beschäftigen muss.

 

Ortsbürgermeister Becker macht nochmals deutlich, dass es nunmehr wichtig ist, die weitere Vorgehensweise mit dem Kindergarten, bezogen auf die nächsten Jahre, in den Blick zu nehmen. Dabei ist ein gemeinsames Überlegen aller Beteiligten wichtig und somit die Errichtung einer Arbeitsgruppe sinnvoll. Diese besteht aus Mitgliedern des Gemeinderats, der Kindergartenleitung und je einer Vertretung auch dem Team und der Elternschaft. Nähere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem separaten Bericht.

 

Ausbau der B414

Im Nachgang zur Information in der letzten Gemeinderatssitzung legt Ortsbürgermeister Becker den Ratsmitgliedern den Planungsentwurf über den geplanten Ausbau und Verlauf der B414 nochmals vor. Interessierte Bürger*innen können gerne den Plan während der Sprechzeiten im Rathaus anschauen.

 

Einwohnerfragestunde

Während der Einwohnerfragestunde ergaben sich keine Fragen an Gemeinderat bzw. Ortsbürgermeister.

 

Kenntnisgaben/Verschiedenes (öffentlicher Teil)

 

  • Die Vertretung von Otmar Esper übernimmt Herr Carsten Frenzel.
  • Der Leiter des Forstamtes Rennerod, Herr Forstdirektor Michael Weber übernimmt zum 01.06.2020 die Leitung des Forstamtes Altenkirchen. Zum 01.08.2020 wurde Herr Tobias Schuhbäck mit der Leitung des Forstamtes beauftragt. Es ist geplant, dass sich Herr Schuhbäck in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat vorstellt.
  • Die Ortsgemeinde Hof hat aus dem Projekt „Kita!Plus“ für den Kindergarten Fördermittel beantragt. Mit Schreiben vom 20.07.2020 hat der Westerwaldkreis Fördermittel in Höhe von 6.500 € für das beantragte Projekt bewilligt.
  • Mit Schreiben vom 03.07.2020 teilte die Sparkasse Westerwald-Sieg der Ortsgemeinde Hof schriftlich mit, dass die Geschäftsstelle Hof in einen SB-Standort umgewandelt wird. Daraufhin wurde mit Schreiben vom 24.07.2020 der Sparkasse der Unmut dieser Entscheidung durch den Ortsbürgermeister Becker dargelegt. Hierauf fand am 6. August ein Klärungsgespräch bei der Sparkasse statt. In diesem Gespräch wurde die Sachlage erneut erörtert und der Standpunkt der Ortsgemeinde dargestellt. Herr Dr. Reingen versicherte nochmals, dass der Rückbau von Geldautomat und Kontoauszugsdrucker in Hof nicht geplant ist.
  • Nach der aktuellen Einwohnerstatistik zum 30.07.2020 wohnen 1.292 Personen in Hof.
  • Die Verbandsgemeindeumlage für das Jahr 2020 beträgt 324.967 €. Vorjahr 515.985 €
  • Die Kreisumlage für das Jahr 2020 beträgt 448.231 €. Vorjahr 711.703 €
  • Für das Haushaltsjahr 2020 erhält die Ortsgemeinde Hof eine Schlüsselzuweisung A in Höhe von 40.666 €. Vorjahr 0 €
  • Die Reparatur des Gehweges vor der Metzgerei Flick wurde zwischenzeitlich beauftragt.
  • Am 11.08.2020 fand eine Veranstaltung des MdL Wäschenbach zum Thema Stegskopf statt, an dem der Ortsbürgermeister Becker teilgenommen hat. Nachdem nun die zuständige Behörde des Landes Niedersachsen dem Konzept zur Wegeüberprüfung zugestimmt hat, bestehen Hoffnungen, dass es hier alsbald zu einer guten Lösung zur Nutzung der beiden Wegeachsen kommen kann. Darüber hinaus wurde von Herrn Wäschenbach angeregt, alle am Prozess beteiligten Gruppierungen im Herbst zu einer Mediation zusammenzuführen, um gemeinsam Lösungen zur Nutzung des Areals zu erarbeiten, die dann auch von allen mitgetragen werden können.
  • Für die Nachfolge des am 31.08.2020 ausscheidenden Friedhofswärters Harald Künkler sind auf die Ausschreibung zwei Bewerbungen eingegangen. In Abstimmung mit den beiden Beigeordneten wurde Herr Christian Hüsch eingestellt. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird Herr Künkler verabschiedet und Herr Hüsch dem Gemeinderat vorgestellt.
  • Am 7. Juli 2020 fand ein Gespräch mit Vertretern der VG, Herrn Kunz und dem Büro Planeo wegen möglicher Ausgleichsflächen des II. Bauabschnitts Ahornweg statt. Hier wurden nochmals die aktuelle Lage besprochen sowie mögliche Flächen eruiert. Nun wird zum einen Herr Kunz die ausgewählten Flächen überprüfen und die Ortsgemeinde klären, ob verpachtete Flächen, die derzeit nicht genutzt werden, ebenfalls wieder an die Gemeinde zurückgehen und als Ausgleichsfläche herangezogen werden können. Es wurde nochmals deutlich gemacht, dass es Ziel sein muss, in den nächsten Monaten eine abschließende Klärung bzgl. der Ausgleichsflächen zu erlangen. Ansonsten ist eine kurzfristige Erweiterung des Baugebiets nicht möglich.
  • Bei einer Windböe hat sich der Sonnenschirm auf dem Mehrgenerationenplatz so verdreht, dass er nicht weiter genutzt werden kann. Daher müsste eine Ersatzbeschaffung vorgenommen werden. Aufgrund der Tatsache, dass ein Sonnenschirm nicht die ideale Lösung und die Sommersaison auf dem Spielplatz fast zu Ende ist, sollte überlegt werden, für den nächsten Haushalt Mittel zum Kauf eines Sonnensegels bereit zu stellen. Ebenso wurde der Wunsch nach einer Kleinkinderrutsche vorgebracht. Auch hier sollen Kosten ermittelt werden. Es soll daneben geprüft werden, ob der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt ist.
  • Es fand ein Vorabgespräch zwischen dem Ortsbürgermeister und Herrn Dr. Kemme statt. Dabei wurde sich darauf verständigt, im September 2020 mit ihm und den beiden Beigeordneten nochmals ein intensiveres Gespräch zu führen.
  • Durch einen Blitzeinschlag waren Teile der Straßenlampen mit Dauerlicht seit 17.08.2020 außer Betrieb. Der Fehler ist nunmehr durch die Firma Zoth behoben worden, jedoch war eine Lampe defekt. Nach Rückfrage bei der VG Bad Marienberg sind solche Schäden nicht über eine Versicherung abgedeckt. Daher werden die Kosten durch die Gemeinde Hof getragen werden müssen.
  • Der Seniorenbauhof hat zwischenzeitlich die Fallschutzmatten unter der Rutsche auf dem Mehrgenerationenplatz eingebracht.
  • Der Metallmülleimer am Eingangstor des Friedhofes ist installiert und wird auch gut angenommen. Nun soll noch ein zweiter Mülleimer am zweiten Eingangstor angebracht werden.
  • Es wird auf ein Orgelkonzert der Ev. Kirchengemeinde und der Neuapostolischen Gemeinde am 04.09.2020 um 19:00 Uhr in der Ev. Kirche Bad Marienberg und am 05.09.2020 um 16:00 Uhr in der Neuapostolischen Kirche Hof hingewiesen.
  • Bei der TÜV-Untersuchung des Piaggio wurden keine Mängel festgestellt.
  • Die letzten Nutzer der Grillhütte haben trotz mehrfacher Aufforderung die Hütte nach Nutzung nicht aufgeräumt und die Schlüssel nicht zurückgegeben. Daher werden die Kosten für die Müllentsorgung sowie die Kosten für ein neues Schließsystem den Nutzern in Rechnung gestellt. Aufgrund dieses Vorfalls wird der Hüttenwart nunmehr beauftragt, zukünftigen von auswärtigen Nutzern eine Kaution in Höhe von 150 € bei Anmietung zu erheben.
  • Es wird der Hinweis auf eine Fortbildungsveranstaltung: "WebSeminar" - Gesund leben auf dem Land - Überlegenheit in der Pandemie- am Dienstag, 15. September 2020 von 18.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr gegeben. Die Kosten belaufen sich auf 10 € pro Teilnehmer.
  • Weiter wird der Hinweis auf eine ganztägige Exkursion zum Thema Weißtannenetablierung am 11.09.2020 weitergegeben.
  • Seit 17.08.2020 findet wieder der Regelbetrieb im Kindergarten statt.
  • Es wird darum gebeten, wieder Edelsplitt am Friedhof für etwaige Ausgleichsarbeiten an den Gräbern zu lagen.
  • Weiterhin wird mitgeteilt, dass die Beschilderung im Gewerbegebiet missverständlich ist. Hier soll eine Überprüfung stattfinden.

 

B. Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wird über das Nichtausüben von Vorkaufsrechten bei Kaufvertragen durch die Ortsgemeinde entschieden.

 

Weiterhin wird mitgeteilt, dass ein weiteres Grundstück im Ahornweg verkauft worden ist. Somit gibt es nur noch ein freies Grundstück. Die Anfrage über die Mitnutzung eines gemeindlichen Grundstückes wurde vertagt. Hier sollen noch weitere Informationen eingeholt werden. Einem Antrag auf Umnutzung einer landwirtschaftlichen Halle wird nicht zugestimmt.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister