01.08.2020
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Die im Jagdkataster des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hof ausgewiesenen
Grundstückseigentümer (Jagdgenossen) werden gemäß § 11 Abs. 8 des
Landesjagdgesetzes vom 09.07.2010 zu einer Versammlung auf
Dienstag, 18.08.2020 - 19.00 Uhr -
in die Mehrzweckhalle Hof
mit folgender Tagesordnung eingeladen:
1. Wahl des Jagdvorstehers
2. Umsatzsteuerpflicht (Neuregelung § 2 b UStG)
3. Kenntnisgaben/Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Verhinderung eines Grundstückseigentümers dieser sich durch einen Beauftragten unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen kann; Vordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg und beim Ortsbürgermeister in Hof während der Dienststunden erhältlich. Ein Jagdgenosse darf nicht mehr als drei Vollmachten in seiner Person vereinigen. Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer einheitlich ausgeübt werden. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, können der Jagdgenossenschaft nicht angehören.
Hof, 31.07.2020
Jochen Becker,
Notjagdvorsteher