16.04.2023

 

Grabschmuck auf den Wiesengräbern

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es unter Berücksichtigung der Art eines Wiesengrabs nicht gestattet ist, Grabschmuck auf dem Wiesengrab bzw. der Grabplatte abzulegen. Dies ist auch so in der Friedhofssatzung geregelt. In den Wintermonaten wurde es geduldet, da hier keine Arbeiten auf der Wiesenfläche anstehen. Nun aber bitte ich darum, etwaigen Grabschmuck umgehend selbst von den Wiesengräbern und Grabplatten abzuräumen. Ab Ende April 2023 wird dann unser Friedhofsmitarbeiter etwaigen Grabschmuck von den Wiesengräbern entfernen. Dieser kann dann nach Absprache mit dem Friedhofsmitarbeiter bei ihm wie-der abgeholt werden. 

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Bösartigkeit der Gemeinde bzw. des Friedhofsmitarbeiters handelt, sondern dass lediglich die bestehende Friedhofssatzung umgesetzt wird. Die Wiesengräber zeichnen sich genau dadurch aus, dass diese leicht zu pflegen sind und um das zu erreichen, kein Grabschmuck auf den Gräbern liegen darf. 

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister