12.04.2021
Grabschmuck auf den Wiesengräbern
Auch wenn es in den letzten Tagen nicht den Anschein erweckte, bewegen wir uns auf den Frühling zu. Dies hat auch Auswirkungen auf den Arbeitseinsatz auf unserem Friedhof. Die Winterruhe läuft nun aus und bald stehen die ersten Mäharbeiten wieder an.
Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass es unter Berücksichtigung der Art eines Wiesengrabs nicht gestattet ist, Grabschmuck auf dem Wiesengrab bzw. der Grabplatte abzulegen. Dies ist auch so in der Friedhofssatzung geregelt. In den Wintermonaten wurde es geduldet, da hier keine Arbeiten auf der Wiesenfläche anstehen. Nun aber bitte ich darum, etwaigen Grabschmuck bis Ende April 2021 selbst von den Wiesengräbern und Grabplatten abzuräumen. Ab Mai 2021 wird dann unser Friedhofsmitarbeiter etwaigen Grabschmuck von den Wiesengräbern entfernen. Dieser kann dann nach Absprache mit dem Friedhofsmitarbeiter bei ihm wieder abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Bösartigkeit der Gemeinde bzw. des Friedhofsmitarbeiters handelt, sondern dass lediglich die bestehende Friedhofssatzung umgesetzt wird. Die Wiesengräber zeichnen sich genau dadurch aus, dass diese leicht zu pflegen sind und um das zu erreichen, kein Grabschmuck auf den Gräbern liegen darf. Mit diesem Wissen treffen Angehörige üblicherweise ihre Entscheidung für oder gegen ein Wiesengrab.
Jochen Becker
Ortsbürgermeister