15.06.2020 

 

Öffnung von gemeindlichen Einrichtungen

Aufgrund der Neunten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind ab 10.06.2020 einige Änderungen eingetreten, die auch Auswirkungen auf die Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen in der Ortsgemeinde Hof haben. Ich habe diese nunmehr einmal komprimiert zusammengefasst, um einen aktuellen Überblick zu erhalten:

 

Kindergarten

Seit 8. Juni 2020 befindet sich der Kindergarten wieder in einem eingeschränkten Regelbetrieb. Dies bedeutet, dass derzeit bis zu 45 Kinder in drei sogenannten Settings betreut werden. Hierbei besteht eine feste Zuordnung der Kinder zu einer Gruppe mit entsprechenden Gruppenraum und Erzieherinnen. Die Einteilung dieser Settings wurde gemeinsam mit Kindergartenleitung, -team und Eltern entwickelt und abgestimmt.

 

Grillhütte

Aufgrund der aktuell festgelegten Anzahl an möglichen Nutzern der Grillhütte ist es derzeit uninteressant, diese zur Vermietung anzubieten. Aus diesem Grund bleibt die Grillhütte bis auf weiteres geschlossen. Mehrzweckhalle

 

a) Veranstaltungen

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 75 Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig. Insbesondere gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Es müssen Sitzplätze zugewiesen werden. Somit könnte die Mehrzweckhalle unter Beachtung dieser Einschränkungen für Veranstaltungen vermietet werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, das Hygienekonzept vorzulegen und ist für die Einhaltung dieser Auflagen verantwortlich.

 

b) Sportangebote

Sportangebote können in der Mehrzweckhalle wieder wahrgenommen werden. Dabei ist das Abstandsgebot (1,5m – bei besonderen sportlichen Aktivitäten 3m) einzuhalten. Die Kontakterfassung sowie die Erstellung eines Hygieneplans sind ebenfalls erforderlich. Falls Interesse an der sportlichen Nutzung der Halle durch die im Belegungsplan eingetragenen Vereine besteht, ist dies im Rathaus anzumelden. 

 

Rathaus

Die Sprechzeiten finden wieder regelmäßig mittwochs zwischen 18:30 Uhr und 20:00 Uhr im Rathaus statt. Auch hier ist auf den Mindestabstand und den Mund-Nasen- Schutz zum Betreten des Rathauses und im Wartebereich zu achten. Bei zu hoher Besucherzahl wird der Wartebereich vor das Rathaus verlagert. 

 

Spielplätze

Die Spielplätze sind wieder geöffnet. Hier sollte auf das Abstandsgebot geachtet werden. Sportplatz Der Sportplatz kann unter Beachtung des Abstandsgebots sowie der Einhaltung der Hygienevorschriften und der Konterfassung wieder bei kontaktfreiem Training genutzt werden.

 

Friedhof

Bei Bestattungen darf die Friedhofshalle von der Familie (Partner*in und Verwandte des ersten und zweiten Grades sowie ein weiterer Hausstand) genutzt werden. Soweit dann noch Plätze in der Friedhofshalle frei sind, können diese von weiteren Teilnehmern*innen der Beerdigung in Anspruch genommen werden. Die zu nutzenden Plätze in der Friedhofshalle sind entsprechend am Sitzplatz markiert. Auf dem Außengelände des Friedhofs ist ein Mindestabstand von 1,50m einzuhalten. 

 

Erdaushub- und Astgut-Ablagerstätte

Die Ablagerstätte kann nach Terminabstimmung mit dem Haldenwart Alexander Meng wieder genutzt und angefahren werden.

 

Grundschule

Die Grundschüler gehen wieder im rollierenden System, d. h. klassenweise abwechselnd in die Schule.

 

Chorgesang

Ein Probebetrieb ist unter Einhaltung des Abstandsgebots, der Kontakterfassung sowie der Einhaltung des Hygienekonzepts wieder möglich. Sofern wegen der Art der Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist (beispielsweise bei Chorgesang oder Blasmusik), sollen diese Aktivitäten nach Möglichkeit im Freien stattfinden; das Abstandsgebot gilt mit der Maßgabe, dass der Mindestabstand zwischen Personen zu verdoppeln ist.

 

Sobald weitere Anpassung vorgenommen werden können, werde ich an dieser Stelle sowie auf unserer Homepage entsprechend berichten.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister