25.05.2020 

 

Parken auf Gehwegen

Es ist zu einer Unsitte geworden, dass der Gehweg immer öfter zur Parkfläche umfunktioniert wird. Manchmal hat man das Gefühl, dass einige Fahrzeugführer am liebsten bis zur Theke vorfahren und a la Drive Inn sich bedienen lassen würden, um bloß nicht das Fahrzeug verlassen zu müssen. Somit wird vor vielen Geschäften direkt vor der Tür oder auf dem angrenzenden Gehweg geparkt.

 

Dabei sollte jedem Führerscheininhaber bekannt sein, dass das Parken auf Gehwegen, soweit dies nicht explizit durch Beschilderung erlaubt ist, verboten ist. Daneben nimmt man gerade den schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie Kleinkindern auf dem Fahrrad, Eltern mit ihren Kinderwagen, Rollstuhl- oder Rollatorennutzer, die Chance, sicher auf dem Gehweg voranzukommen.

 

Dies hat auch der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung moniert. Daher soll an dieser Stelle nochmals darum geworben werden, Rücksicht gerade auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu nehmen und die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

 

Der Gehweg ist keine Parkfläche!

 

Jeder sollte sich einmal in die Situation hineinversetzen, den Gehweg mit einem Kind an der Hand oder als Rollstuhlfahrer verlassen und auf eine befahrende Straße ausweichen zu müssen, weil der Gehweg zugeparkt ist. Dies führt schon manchmal zu heiklen Stresssituationen.

 

Daher appelliere ich gerade in unserer Ortsmitte nochmals um Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und darum, die Gehwege nicht zuzuparken; auch als Solidarität der schwächeren Verkehrsteilnehmer gegenüber. Wir haben in der Ortsmitte und hinter der Kirche genügend Parkplätze, wovon die Geschäfte fußläufig erreicht werden können. Sollte wider Erwarten der Appell nicht fruchten, müssten weitere Maßnahmen ins Auge gefasst werden.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister