16.03.2018

Haushaltssatzung der Gemeinde Hof für das Jahr 2018 vom 06.03.2018

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), am 26.01.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

 

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  .............. 2.567.250 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ... 2.650.670 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  .............. -83.420 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  ............................. -21.260 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ........................................... 151.500 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ...........................................568.150 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  ........ -416.650 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  ..... 437.910 Euro

 

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 - Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A  ....................................................... 300 v.H.

- Grundsteuer B  ....................................................... 365 v.H.

- Gewerbesteuer  ...................................................... 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  .......................................... 42,00 Euro

- für den zweiten Hund  ....................................... 66,00 Euro

- für jeden weiteren Hund  ................................... 90,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund  ................... 500,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund  ............. 750,00 Euro

 

§ 5 - Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug 5.278.357,60 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 4.732.627,60 Euro und zum 31.12.2018 4.649.207,60 Euro.

 

§ 6 - Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

 

§ 7 - Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten werden.

 

 

Gemeinde Hof, 06.03.2018

Bernd Weber Hof, Ortsbürgermeister

 

 

Hinweis: Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.02.2018 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.03.2018 bis 27.03.2018 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 307, öffentlich aus. In der genannten Zeit kann der Haushaltsplan auch während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters in Hof eingesehen werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung 2018 nicht auszuzahlen; er ist im Haushaltsplan 2018 veranschlagt. 

 

 

Gemeinde Hof, 06.03.2018

Bernd Weber Hof, Ortsbürgermeister