13.03.2022

 

Errichtung eines Bereiches für Sternenkinder

Die Ortsgemeinde Hof möchte auch trauernden Eltern, die ihr Kind bereits in der Schwangerschaft verloren haben, eine Möglichkeit bieten, einen würdevollen Ab-schied nehmen zu können und einen Platz des Trauerns vor Ort zu haben. Aus diesem Grund ist die Idee geboren worden, eine Fläche innerhalb des Friedhofs für sogenannte Sternenkinder anzulegen.

 

Als Sternenkind werden verstorbene Kinder bezeichnet, insbesondere wenn sie vor, während oder bald nach der Geburt verstorben sind. 

Kinder, die lebend geboren wurden oder ein Geburtsgewicht von mehr als 500g haben, sind bestattungspflichtig und müssen regulär beerdigt werden. Diese gehören somit nicht im engeren Sinne zu den von der Ortsgemeinde ins Auge gefassten Kin-der.

 

Kinder, die weniger als 500g wiegen und nicht lebend geboren wurden, werden der-zeit in einem Gemeinschaftsgrab bestattet. Diese Sammelbestattung wird zweimal im Jahr durch die Geburtsklinik organisiert. Damit aber diese Eltern einen Trauerort mit Bestattungsmöglichkeit in Hof haben, muss eine entsprechende Regelung getroffen werden. Hierfür soll dies nun in der Friedhofssatzung aufgenommen und auf dem Friedhof ein entsprechender Bereich für die nicht bestattungspflichtigen Sternenkinder angelegt werden. Dabei wird vor allem bei der Ausgestaltung der Fläche darauf geachtet, dass dieser sich etwas von den herkömmlichen Grabanlagen absetzt. Es ist geplant, diesen als Blumenwiese auszugestalten und anstelle von Grabsteinen Plaketten mit dem Namen des Kindes an einem Stein oder anderen Symbolen zentral anzubringen. 

 

Bei der Auswahl des verortbaren Bestattungsmaterials darf die Größe einer Urne nicht überschritten werden.

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, auch diesen Kindern und ihren Eltern einen würdevollen Ruheort in ihrer Heimat zu geben. 

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister