01.02.2019

Bekanntmachung  Ortsgemeinde Hof

nach § 97 Abs. I Gemeindeordnung (GemO) 

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

 

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

 

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 01.02.2019 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

 

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, Zimmer 303, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

 

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hof haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg zu richten. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

 

Bernd Weber,

Ortsbürgermeister