22.01.2023

 

Nutzung eines privaten Grundstücks als Friedhofsparkplatzersatz

Bild: Quelle: Google Maps
Bild: Quelle: Google Maps

Derzeit wird das Grundstück Hauptstraße 3 (s. Bild) sehr oft als zweiter Parkplatz des Friedhofes genutzt. Durch die Unterführung ist man auch schnell auf dem Friedhof.

 

Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um ein gemeindliches Grundstück handelt, sondern das Grundstück befindet sich im Privatbesitz. Ebenso liegt auch keine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde über eine mögliche Nutzung vor.

 

Daher weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass das Parken auf dem Privatgelände nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich ist. Bitte nutzen Sie daher für den Friedhofsbesuch vorrangig den Parkplatz direkt am Friedhof.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister