07.11.2021

 

Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 29. Oktober 2021

A. Öffentlicher Teil

 

Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Teileinrichtung „Entwässerung“ sowie die Festlegung des Ausbauprogramms für den Ausbau der Verkehrsanlage

 

Um die entstehenden Kosten nach Abzug des Gemeindeanteils auf die im Abrechnungsgebiet befindlichen Grundstücke umlegen zu können, muss der Gemeinderat den Beschluss über das Bauprogramm für die jeweilige Maßnahme treffen. Es können nur die Aufwendungen auf die Anlieger umgelegt werden, die durch im Ausbauprogramm festgelegte Maßnahmen entstehen.

 

Daher wurden der Durchführung der Maßnahmen in der Neuen Straße (Teilstück), Langgasse (Teilstück), Erlenweg, Birkenweg, Weststraße (Teilstück), Lindenstraße und Bergweg zugestimmt.

 

Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur Änderung und Erweiterung für die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Hilgershoon" und Erteilung des Planungsauftrages

 

Für die Erweiterung des Baugebiets 2. Bauabschnitt Ahornweg wird auch der Bereich des Bebauungsplans „Hilgershoon“ tangiert. Dies ist insbesondere durch die Anbindung des Ahornweges auf die Verlängerung des Feitzerweges der Fall, der in diesem Bereich als Wirtschaftsweg deklariert ist. Es ist zu erwarten, dass bestimmte gewerblich genutzte Bestandsgebäude am Feitzerweg zwischen der Reitsportanlage und dem Plangebiet des Bebauungsplanes „Hilgershoon“ zusammen mit den Neubauten einen Bebauungskomplex bilden, der zukünftig als Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen sein wird. Um den unbeplanten Teil dieses Bebauungskomplexes städtebaulich zu ordnen und Konflikte zwischen gewerblichen Nutzungen und dem allgemeinen Wohngebiet zu vermeiden, erscheint es sinnvoll unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen den Bebauungsplan „Hilgershoon“ zu ändern und zu erweitern.

 

Hierfür ist aber die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erforderlich. Dabei hat jedoch der Gemeinderat dann auch die Möglichkeit, festzulegen, was in diesem Bereich in welcher Form errichtet werden darf. Ohne diese Erweiterung wäre jeweils eine Einzelfallentscheidung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich gewesen, auf deren Ergebnis die Ortsgemeinde nur sehr geringen Einfluss hätte.

 

Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, das Verfahren zu Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hilgershoon“ einzuleiten und beauftragt aus Synergieeffekten Planeo Ingenieure, Gesellschaft für technische Infrastrukturplanung mbH mit der Durchführung.

 

2. Bauabschnitt - Ahornweg

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Wohngebiet westl. der Höhenstraße" sowie Erteilung eines Planungsauftrages

 

Frau Eiteneuer von Planeo Ingenieure stellt die aktuellen Pläne zur Gestaltung des 2. Bauabschnitts des Ahornweges vor. Die Änderungen resultieren aus einem gemeinsamen Gespräch mit der Verbandsgemeinde Bad Marienberg im Hinblick auf die mögliche Anbindung des Ahornweges an den Feitzerweg sowie die Berücksichtigung der Beitragsberechnungen.

 

Darüber hinaus soll im Rahmen der ersten Änderung des Bebauungsplanes auch die Flächen für den geplanten Wendehammer sowie das erste Regenrückhaltebecken überarbeitet werden, da diese bei der Erweiterung des Baugebietes nicht mehr benötigt werden.

 

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Planungsentwurf zu und erteilt nunmehr den Auftrag, das Verfahren entsprechend einzuleiten. Die genaue Aufteilung möglicher Baugrundstücke sowie die Festlegung der Anzahl und Größe erfolgt dann in einem weiteren Schritt des Verfahrens.

 

Hiermit ist nun gewährleistet, dass der nächste Schritt zur Erweiterung des Baugebiets Ahornweg gemacht worden ist und in naher Zukunft dann auch faktisch der Ausbau vor Ort starten kann und sichtbar wird.

 

Beratung und Beschlussfassung über die während der förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Langwies“

 

Der Gemeinderat nimmt die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Langwies“.

 

Erstmalige Herstellung der Talstraße

 

Nach Stellungnahmen der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und dem Gemeinde- und Ständebund gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder erfolgt der erstmalige Ausbau der Talstraße mit dann folgender Beteiligung an den Kosten von Straßenbaumaßnahmen nach der Verschonungszeit oder es wird nicht ausgebaut und damit verbunden können dann auch die Grundstückseigentümer der Talstraße nicht zu den wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden.

 

Bei einer Entscheidung zum Ausbau der Talstraße muss ein Bebauungsplan aufgestellt und darin festgehalten werden, wie dieser Bereich baurechtlich überplant werden soll.

 

Ebenso sind dann Haushaltsmittel für die Erstellung des Bebauungsplanes und des Gemeindeanteils von 10% der Gesamtausbaukosten zur Verfügung zu stellen.

 

Die Argumente für und wider einen Ausbau wurden kontrovers diskutiert und abgewogen. Am Ende stimmt der Gemeinderat einstimmig dem Ausbau der Talstraße zu.

 

Den anwesenden Grundstückseigentümern wurde bereits in der Sitzung mitgeteilt, dass nun eine Bürgerversammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümern durchgeführt wird und mit den zuständigen Stellen abzustimmen ist, inwieweit die bereits in Eigenleistung der Grundstückseigentümer vorgenommenen Arbeiten u. a. auch im Rahmen des Abrechnungsverfahrens Berücksichtigung finden können. Ebenso ist dann auch ein Zeitplan der Umsetzung aufzustellen und darzulegen.

 

Herausgabe einer Ortsgeschichte zum Jubiläum der Ortsgemeinde Hof

 

Für das 975jährige Jubiläum der Ortsgemeinde Hof im Jahr 2023 beschließt der Gemeinderat die Herausgabe einer Ortsgeschichte als Festschrift und beauftragt Schrift:gut mit der Erstellung. Dabei sollen aber auch interessierte ostansässige Akteure mit eingebunden werden. Näheres hierzu erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Wäller Blättchens.

 

Festlegung der Steuerhebesätze 2022

 

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, die Steuerhebesätze auch im Jahr 2022 nicht zu ändern. Dies ist auch ein positives Signal an die Gewerbetreibenden und die Einwohnerschaft.

 

Einwohnerfragestunde

 

Aus der Einwohnerschaft liegen keine Anfragen vor.

 

Kenntnisgaben/Verschiedenes (öffentlicher Teil)

 

·         Die Erdarbeiten für das Sonnensegel am Mehrgenerationenplatz wurden am 26.10.2021 durch eine Fachfirma vorgenommen. Somit kann das Sonnensegel nach einer Aushärtezeit des Betons über den Sandkasten gesetzt werden.

      Die Aktion Saubere Landschaft wurde am 03.09.2021 mit einer nicht erwarteten Zahl an Teilnehmenden durchgeführt. Jedoch war der Müllertrag sehr gering.

      Auch das daran anschließende Freudenfest wurde gut besucht. Die Spendeneinnahmen aus dieser Veranstaltung in Höhe von 500 € wurden an die Aktion Wäller helfen für die Flutopferhilfe weitergeleitet.

      Am 17.09.2021 wurde das Hochbeet im Schollpark mit dem Kindergarten eröffnet und die vom Jagdpächter gespendeten Bänke und das Insektenhotel entgegengenommen.

      Der Dorfrundgang am 29.09.2021 fand auch unter reger Beteiligung der Dorfbevölkerung statt. Nunmehr steht die Arbeit in den Arbeitskreisen an. Hierzu laufen derzeit die Terminabstimmungen.

      Die Informationsveranstaltung des Gemeinde- und Städtebundes zum Thema Wiederkehrende Beiträge wurde am 04.10.2021 in der Mehrzweckhalle durchgeführt. Es war eine interessante Veranstaltung, deren Inhalt auch in die aktuellen Entscheidungen des Gemeinderats einfließen wird.

      Es fand am 13.10.2021 ein Gespräch mit Herrn Hombach und Herrn Müller (VG-Werke) bzgl. der Absperrung der Weststraße zum Regenrückhaltebecken und des Wassergrabens oberhalb des Rosenwegs statt. Es erscheint sinnvoll, einen Sperrriegel von der Weststraße kommend vor dem Wirtschaftsweg anzubringen, da dieser befahrbar bleiben muss. Verantwortlich hierfür ist die Ortsgemeinde. Ebenso wird eine Vertiefung des Grabens als sinnvoll erachtet. Auch hier liegt dies in der Verantwortung der Ortsgemeinde. Eine Anfrage hierzu an eine Fachfirma wurde bereits gestellt.

      Am 27.10.2021 fand das Austauschgespräch zur 32. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung mit dem Kreisjugendamt statt. Für Hof stehen für das neue Kindergartenjahr keine gravierenden Änderungen an.

      Die Eltern der Kindergartenkinder haben am 27.10.2021 den Elternausschuss nach dem KiTaG gewählt. Nunmehr sind die Mitglieder des Beirats zu benennen, die sich aus Vertretern des Trägers, der Leitung, des pädagogischen Personals und der Elternschaft bilden. Hierzu erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung ein entsprechender Beschlussvorschlag.

      Darüber hinaus wurde die beantragte zeitlich eingegrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung am Kindergarten zwischenzeitlich von der Verbandsgemeinde Bad Marienberg angeordnet und die Beschilderung durch den Bauhof angebracht.

      Der Bauausschuss tagt am 05.11.2021 um 17:00 Uhr.

      Es ist für Samstag, den 06.11.2021 eine Baumpflanzaktion in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geplant. Treffpunkt ist die Kreuzung Feitzerweg/Querweg zum Hofer-Hecke-Weg

      Am 12.11.2021 soll nach jetzigem Stand die St. Martinsfeier stattfinden. Sie beginnt um 17:30 Uhr mit einem Gottesdienst in der Kirche und fährt dann mit dem Umzug zur Mehrzweckhalle fort. Jedoch wird die Veranstaltung in diesem Jahr nicht in der MZH, sondern auf dem Festplatz stattfinden. Hierfür werden Holzbuden durch den Gewerbeverein aufgebaut.

      Am 14.11.2021 findet die Veranstaltung zum Volkstrauertag um 11:15 Uhr am Friedhof statt.

      Der Weihnachtsmarkt ist nach jetzigem Stand für den 04.12.2021 geplant. Hierzu findet Mitte November 2021 noch ein Abstimmungsgespräch mit den Vereinen statt

 

B. Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wird über Bauantragsangelegenheiten berichtet. Es wird über Grundstücksverkäufe mit Vorkaufsrecht entschieden bzw. ohne Vorkaufsrecht informiert. Ebenso beschließt der Gemeinderat, ein Grundstück anzukaufen.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister