27.06.2020 

 

Öffnung von gemeindlichen Einrichtungen

Aufgrund der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind ab 24.06.2020 einige Änderungen eingetreten, die auch Auswirkungen auf die Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen, vor allem der Grillhütte und der Mehrzweckhalle, in der Ortsgemeinde Hof haben.

 

Ich habe diese nunmehr einmal komprimiert für diese beiden Einrichtungen zusammengefasst, um einen aktuellen Überblick zu erhalten:

 

Grillhütte

Aufgrund der Privilegierung von privaten Veranstaltungen bis 75 Personen nach § 2 (7) der VO besteht nunmehr wieder die Möglichkeit, die Grillhütte für solche Veranstaltungen zu vermieten. Hierfür wurde ein spezielles Hygienekonzept erarbeitet. Bei der Veranstaltung muss es sich um eine private Veranstaltung handeln. Ebenso muss der Teilnehmerkreis vorher festgelegt sein. Der Mieter der Grillhütte muss sich verpflichten, die Vorgaben der Verordnung (z. B. Kontakterfassung) sowie das Hygienekonzept einzuhalten und steht als Veranstalter hierfür in der Pflicht. Soweit dies eingehalten und eine entsprechende Selbstverpflichtung unterzeichnet wird, kann die Grillhütte wieder bei unserem Hüttenwart Alexander Meng gebucht werden.

 

Mehrzweckhalle

a) VeranstaltungenVeranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 150 Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig. Insbesondere gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Es müssen Sitzplätze zugewiesen werden oder die Personenbegrenzung ergibt sich daraus, mind. 10 m² pro Person zur Verfügung zu stehen haben. Bei zugewiesenen Sitzplätzen entfällt die Maskenpflicht am Platz. Somit könnte die Mehrzweckhalle unter Beachtung dieser Einschränkungen für Veranstaltungen vermietet werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, das Hygienekonzept und die Auflagen der Verordnung einzuhalten.

b) SportangeboteSportangebote können in der Mehrzweckhalle wieder wahrgenommen werden. Dabei ist das Abstandsgebot (1,5m – bei besonderen sportlichen Aktivitäten 3m) einzuhalten. Die Kontakterfassung sowie die Erstellung eines Hygieneplans sind ebenfalls erforderlich. Falls Interesse an der sportlichen Nutzung der Halle durch die im Belegungsplan eingetragenen Vereine besteht, ist dies im Rathaus anzumelden.Sobald weitere Anpassung vorgenommen werden können, werde ich an dieser Stelle sowie auf unserer Homepage entsprechend berichten.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister