04.03.2024

 

Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 29. Februar 2024

A. Öffentlicher Teil

 

Beratung und Beschlussfassung zur Beauftragung von Vermessungsarbeiten in der Tulpenstraße / im Rosenweg

 

Für den Endausbau „Tulpenstraße“ und „Rosenweg“ ist eine Grenzanzeige nötig. 

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme können die im Vorfeld angezeigten Grenzen durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI) durch Setzen eines Grenzsteins bzw. durch abmarken in die Bordanlage wiederhergestellt werden. Das Verfahren findet im Rahmen eines Grenztermins und anschließender Übernahme in das Kataster seinen Abschluss und damit die Rechtsgültigkeit. 

 

Die Kosten für das Herstellen der zuvor angezeigten Grenzen sind im Zuge der Ausbaumaßnahme auf die betroffenen Grundstückseigentümer umlagefähig. Sollte keine Grenzfeststellung beauftragt werden und ein Grundstückseigentümer nach Beendigung der Baumaßnahme auf sein Recht nach § 919 BGB zur Grenzabmarkung bestehen, können die anfallenden Kosten nicht mehr umgelegt werden und gehen zu Lasten der Gemeinde. Daher ist es mehr als sinnvoll, zur Rechtssicherheit aller diese Maßnahme durchzuführen.

 

Das Angebot des ÖBVI Pfeiffer für die Grenzanzeige, Grenzfeststellung, -abmarkung sowie Übernahme in das Kataster beläuft sich auf 36.716,31 €.

 

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an den ÖBVI Pfeiffer zu vergeben.

 

Kenntnisgaben/Verschiedenes (öffentlicher Teil)

 

  • Am 27.02.2024 fand das Treffen des AK Bauen im Rahmen der Dorfmoderation zur Vorstellung einer Machbarkeit für einen Multifunktionsplatz im Bereich der ehemaligen Tennisanlage statt.
  • Für den Kita-Um- und Anbau wurde ein Entwurf mit Kita-Team, Verbandsgemeinde und Kreisjugendamt abgestimmt. Dieser soll nun nach ein paar kleinen redaktionellen Ände-rungen und Hinweisen von Jugendamt und Gesundheitsamt als Grundlage für den För-derantrag eingebracht werden. Ebenso fand zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Kreisjugendamt bzgl. der Fördermöglichkeiten statt.
  • Die Überprüfung der Belüftungsanlage in der MZH hat zwischenzeitlich durch den TÜV stattgefunden. Kleinere Mängel, die jedoch keinen Einfluss auf die Nutzbarkeit haben, wurden bereits der Firma Wilhelm Theis zur Beseitigung mitgeteilt.
  • Die Abarbeitung der Mängel an der Blitzschutzanlage in der MZH sind zwischenzeitlich erfolgt. Es liegt hierfür und für die Kita der Entwurf eines Wartungsvertrag, den es bis-her nicht gegeben hat, vor. Dieser wird zurzeit geprüft.
  • Am 07.03.2024 findet bei der VG Bad Marienberg ein Vernetzungstreffen zum Thema „Demokratiesommer“ statt. Auf das an alle Ratsmitglieder versandte Plakat mit weiteren Informationen wird verwiesen. Ebenso wurden alle Vereine und kirchliche Einrichtungen entsprechend informiert.
  • Die Schadensstelle für den Stromausfall am Mehrgenerationenplatz wurde zwischenzeitlich durch die Firma Zoth gefunden und beseitigt. Da hier möglicherweise der Schaden im Rahmen der Pflasterarbeiten durch den Einsatz eines Markiereisens erfolgte, wurden die Bilder und Angaben an die VG Bad Marienberg zur weiteren Prüfung weitergeleitet.
  • Die Beleuchtung an der Hofer Mühle wurde zwischenzeitlich mit einem Dämmerungsschalter ausgestattet und die defekte Zeitschaltuhr wurde ausgetauscht. Somit leuchtet der Platz analog der Straßenbeleuchtung bis max. 24 Uhr.
  • Die fehlende Beleuchtung im Kirchweg ist bekannt. Es wurde mit der Firma Zoth Möglichkeiten einer übergangsweisen Wiederherstellung einer Straßenlampe abgestimmt. Jedoch war dies aufgrund der aktuellen Gegebenheiten nur unter großem baulichem und finanziellem Aufwand realisierbar. Da die Baumaßnahme nun in Kürze beginnen und dabei die komplette Straßenbeleuchtung neu aufgebaut wird, wurde unter den Gesichtspunkten von einer Interimslösung abgesehen.
  • Der Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ soll in 2024/25 wieder durchgeführt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird für die nächste Sitzung vorbereitet.
  • Der Auftrag zur Verkabelung der 20-kV-Freileitung im Gewerbepark West wurde zwischenzeitlich an die Energienetze Mittelrhein erteilt.
  • Die Umlage für den neuen Forstschlepper, der 2023 für die Forstreviere für brutto 77.993 € angeschafft wurde, beträgt für Hof 6.643,14 €.

 

B. Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über Grundstückeverkäufe, bei denen kein Vorkaufs-recht vorliegt, informiert und ein mögliches Vorkaufsrecht nicht in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurde über Vertrags-/Mietangelegenheiten gesprochen.

 

 

Jochen Becker,

Ortsbürgermeister