22.01.2024
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 19. Januar 2024
A. Öffentlicher Teil
Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftspläne
Revierleiterin Kira Breyer stellte dem Gemeinderat das Betriebsergebnis 2022, einen Ausblick auf die Werte des abgelaufene Jahr 2023 und die geplanten Forstwirtschaftspläne für 2024 vor. Dieser weist für den Plan 2024 einen Ertrag von 52.779 € und einen Aufwand von 140.410 € aus. Somit ergibt sich ein geplantes Ergebnis für 2024 in Höhe von -87.631 €.
Diese Werte zeigen, dass in den nächsten Jahren für den Wiederaufbau mehr in den Wald investiert werden muss und positive Jahresergebnisse erst einmal nicht zu erreichen sein werden. Der Gemeinderat nahm das noch positive Jahresergebnis für 2022 zur Kenntnis und beschloss einstimmig die Fortwirtschaftspläne für 2024.
Da Frau Breyer sich beruflich und örtlich verändern wird, verabschiedete sie sich mit der Vorstellung der Forstwirtschaftspläne für 2024 vom Gemeinderat. Der Gemeinderat dankte für die überaus gute Zusammenarbeit, wünschte ihr alles Gute für die Zukunft und überreichte ein kleines Präsent als Zeichen des Dankes.
Jahresbericht Homepage
Kai Winterberg gab dem Gemeinderat einen ausführlichen Bericht über die Nutzung der Homepage der Ortsgemeinde im nun abgelaufenen Jahr 2023. Die Homepage wurde im Vergleich zu den Vorjahren um ein Vielfaches mehr besucht. Dies hatte sicherlich auch mit den vielen Aktivitäten im vergangenen Jahr zu tun. Ebenso setzte sich der Trend fort, dass die Homepage überwiegend durch mobile Geräte aufgerufen wird.
Für 2024 ist eine Überarbeitung des Erscheinungsbildes sowie der Inhalte der Homepage geplant.
Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht zur Kenntnis und dankte Kai Winterberg für die gute Arbeit.
Genehmigung von Spenden
Die Firma ESTA E. Stahl Metallwarenfabrik GmbH hat der Kindertagesstätte Piccolino eine Spende in Höhe von 975,00 € zukommen lassen. Der Gemeinderat hat die Spendenannahme einstimmig genehmigt und dankt der Firma ESTA E. Stahl Metallwarenfabrik GmbH für die Spende.
Aufgabenübertragung der Strom- und Gaslieferverträge sowie der kommunalen Wärmeplanung
Sowohl bei den Verfahren zur Ausschreibung der Strom- und Gaslieferverträge als auch bei der noch nicht abschließend geregelten Zuständigkeit zur kommunalen Wärmeplanung müssen viele Entscheidungen getroffen werden, häufig auch sehr kurzfristig.
Die Verbandsgemeinde schlägt deshalb eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO vor.
Eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO erfolgt einzeln für jede Kommune. Sie ist nur möglich, wenn die Kommune diese will und die Verbandsgemeinde zustimmt, die dann auch die Kosten zu tragen hat. Überträgt die Ortsgemeinde die Aufgaben nicht, muss sie diese selbst und auf eigene Kosten wahrnehmen.
Vorgeschlagen wird, dass die verwaltungsmäßige Abwicklung einschließlich der Vergabeabschlüsse rückwirkend zum 01.01.2023 übertragen wird.
Als Folge davon hat die Ortsgemeinde weiterhin alle Entscheidungen bis zur Einleitung des Ausschreibungsverfahrens zu treffen, z. B. ob Ökostrom bezogen werden soll.
Wenn derartige Entscheidungen anstehen, wird die Ortsgemeinde wie bisher in Schreiben informiert und die Fragestellungen in Bürgermeisterbesprechungen erörtern.
Die Zuständigkeit für die Durchführung dieser Aufgabe nach dem Wärmeplanungsgesetz (noch nicht veröffentlicht und demzufolge auch noch nicht in Kraft) wurde noch nicht endgültig geregelt. Nach dem Grundsatz der Allzuständigkeit würde die Aufgabe der Stadt und den Ortsgemeinden obliegen, sofern keine andere Zuständigkeitsregelung durch das Land getroffen wird. Dennoch hat die Verbandsgemeinde bereits einen Förderantrag für die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt, um die maximale Förderung von 90 % zu erhalten, die nur bei einer Antragstellung bis Ende 2023 möglich ist. Der Gemeinde- und Städtebund hat jetzt für einen derartigen Fall eine Aufgabenübertragung auf die Verbands-gemeinde empfohlen. Dies wäre förderunschädlich, sofern die Übertragung vor der Vergabe des Planungsauftrages und/oder sonstiger Dienstleistungen erfolgt.
Auch hier erfolgt der Informationsfluss durch die VG an die Ortsgemeinde schriftlich oder in der Bürgermeisterbesprechung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Übertragung an die Verbandsgemeinde.
Kenntnisgaben/Verschiedenes (öffentlicher Teil)
B. Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über die Abgabe eines Kaufangebots für ein Grundstück entschieden. Darüber wurde der aktuelle Sachstand zum Thema Windenergie übermittelt.
Jochen Becker
Ortsbürgermeister