Die Kindertagesstätte Piccolino

 

Unsere Kindertagesstätte Piccolino ist eine sozialpädagogische Einrichtung mit zwei Regelgruppen (je 25 Kinder im Alter von 2-7 Jahren) sowie einer kleinen altersgemischten Gruppe (15 Kinder, davon 7 Plätze für Kinder unter zwei Jahren). Neben der Betreuungsaufgabe verfolgen wir einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag als Elementarbereich des Bildungssystems.

 

Förderung der Entwicklung

Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und die Beratung und Information der Erziehungsberechtigten, sind von wesentlicher Bedeutung: Der Kindergarten ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie.

Unsere Einrichtung arbeitet nach den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz, welche die Förderung und Weiterentwicklung der Kinder in den Bereichen: Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Künstlerische Ausdrucksformen, Gestaltung von Gemeinschaft und Beziehungen, religiöse Bildung, Interkulturelles und Interreligiöses Lernen, Mathematik- Naturwissenschaft- Technik, Naturerfahrung - Ökologie, Körper - Gesundheit - Sexualität, sowie Medien beinhaltet.

In Anlehnung an diese Bereiche, bieten wir den Kindern die Möglichkeit durch vorhandene Räumlichkeiten und Spielflächen, in Projekten und Lernsituationen, in Exkursionen und Kursen sich individuell oder in der Gruppe weiter zu entwickeln und zu bilden.


Betreuungszeiten  unserer Einrichtung:

 

Teilzeitplätze: 

Montag - Freitag:

07.15 Uhr - 12.30 Uhr

14.00 Uhr - 17.00 Uhr

 

Ganztagplätze: 

Montag - Freitag:

07.15 Uhr - 17.00 Uhr

Gemeinsames Mittagessen

 

Mittagsruhe:

Montag - Freitag:

13.00 Uhr - 14.00 Uhr

 

Die Betreuungszeit Ihres Kindes kann mit der Gruppenerzieherin individuell abgesprochen werden.

 

Kindertagesstätte Piccolino

Tierparkstraße 16

56472 Hof

Tel.: 02661/3788

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Welche Kosten ergeben sich für Eltern, deren Kinder das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben?

Hier ist vor allem der Elternbeitrag zu nennen. Zur Höhe dieser einkommensabhängigen Elternbeitrages und zum Verfahren über dessen Festsetzung erhalten Sie von uns die nötigen Hinweise. Sie können sich aber auch direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg wenden, die Sie gerne darüber berät,

ob ein Erlass des Beitrages in Frage kommt. Für die jüngsten Kinder ist also im Gegensatz zur Betreuungsart „Kindergarten“ ein Elternbeitrag zu zahlen, denn das Land Rheinland-Pfalz übernimmt nur den Elternbeitrag für Kindergartenkinder ab zwei.

 

Das Wichtigste für uns sind und bleiben die Kinder!


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