05.01.2018

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hof nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hof nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

 

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

 

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

 

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 09.01.2018 dem Ortsgemeinderat zu.

 

 

 

 

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 liegt ab dem 10.01.2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, Zimmer 307, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.

 

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Hof haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 10.01.2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

Ortsgemeinde Hof, 05.01.2018

Bernd Weber, Ortsbürgermeister