29.11.2021

 

Winterdienst und parkende Fahrzeuge

Pünktlich zum ersten Advent hat uns die weiße Pracht beglückt. Sicherlich ein schöner Anblick, wenn die Straßen weiß gepudert sind und das Licht der Weihnachtsbeleuchtung zu einem schönen, stimmungsvollen Bild beiträgt.

 

Jedoch bringt der Winter für uns alle erhebliche Einschränkungen mit, insbesondere im Straßenverkehr.

 

Leider ist es im vergangenen Winter vereinzelt in den sozialen Medien zu Irritationen und Fehlinformationen gekommen, weshalb ich an dieser Stelle auf ein paar grundsätzliche Regelungen hinweisen möchte und bitte im Rahmen des Eigenschutzes, der Verkehrssicherungspflicht und der Solidarität um Beachtung:

 

  • Nach der Reinigungssatzung der Ortsgemeinde Hof ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, den an seinem Grundstück angrenzenden Straßenkörper und den Gehweg mit einer Gehwegbreite von mind. 1,50m von Eis und Schnee freizuhalten.
  • Ebenso sind die Wassereinläufe und Hydranten freizuhalten.
  • Die Schneeräumung erfolgt in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7:00 Uhr des folgenden Werktags bzw.9:00 Uhr des folgenden Sonn- oder Feiertags zu beseitigen.
  • Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
  • Die Straßen und Gehwege sind nach Erfordernis ggf. mehrfach am Tag zu räumen und zu streuen.

Leider ist es in letzter Zeit zu einer Unsitte geworden, den Schnee wieder auf die Straße zu schieben. Dies ist verboten, unsozial und führt gerade bei Minustemperaturen dazu, dass diese Schneeklumpen festfrieren und dadurch den Straßen- und Fußgängerverkehr behindern und eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellen. Gleichzeitig wiederläuft dies der grundsätzlichen Räumpflicht des Gehweges und des Straßenkörpers.

 

Nun noch ein Hinweis an die „Laternenparker“:

 

Die Ortsgemeinde Hof führt die Schneeräumung als freiwillige Aufgabe in den Seitenstraßen durch. Dafür muss aber gewährleistet sein, dass unser Unimog mit seinem Räumschild auch durchkommt. Daher bitte ich darum, die Fahrzeuge so zu parken, dass unser Schneepflug ungehindert durchfahren kann. Am besten werden die Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück oder entsprechend ausgewiesenen Parkflächen abgestellt. Sollte der Schneepflug aufgrund parkender Fahrzeuge einzelne Straßen nicht räumen können, so verbleibt der Schnee auf der Straße und dieser Bereich muss dann von den betroffenen Anwohnern ggf. in Eigenregie beseitigt werden. Ebenso kann es auch dazu führen, dass der Schnee vor den parkenden Fahrzeugen verbleibt, wenn der Schneepflug aufgrund der Enge nicht weiterfahren kann. Es gilt hier die klare Regelung, dass zum Schutz des Schneepflugfahrzeuges, aber auch der parkenden Fahrzeuge nur Straßenzüge mit entsprechender Restfahrbahnbreite befahren und geräumt werden. Bitte helfen Sie mit etwas mehr Rücksicht und Beachtung dieser Hinweise mit, dass unser Winterdienst ungehindert seinen Dienst verrichten kann und wir dadurch gut durch den Winter kommen und über geräumte Straßen fahren können.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister