31.03.2025

 

Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 28. März 2025

A. Öffentlicher Teil

 

Genehmigung einer Spende

 

Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung einer Spende der Feuerwehr aus der Weihnachtsbaumeinsammelaktion zu Gunsten des Kindergartens in Höhe von 244,60 €. Gleichzeitig bedankt er sich für den ehrenamtlichen Einsatz der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, hier insbesondere der Jugendfeuerwehr.

 

Auftragsvergabe – Ausbau der Straße „Feitzerweg“ – Planungsleistungen und Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Ausbauprogrammes für die Verkehrsanlage "Feitzerweg"

 

Die Ortsgemeinde Hof plant als Gemeinschaftsmaßnahme mit den Verbandgemeindewerken den Ausbau der Straße „Feitzerweg“.

 

Hierfür sind die Planungsleistungen (Verkehrsanlagen, örtliche Bauüberwachung und Entwurfsvermessung) zu beauftragen. Zu beachten ist, dass diese Maßnahme im Einklang mit der Erweiterung des Baugebiets „Wohngebiet westlich der Höhenstraße“ (2. Bauabschnitt Ahornweg) erfolgen soll, für die bereits das Büro Planeo beauftragt wurde.

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof beschließt die Vergabe der Planungsleistungen über brutto 68.013,64 € an das Planungs- und Ingenieurbüro Planeo Ingenieure GmbH.

 

Der Feitzerweg soll im Zuge der Erweiterung des „Baugebiets westlich der Höhenstraße“ (2. BA Ahornstraße) ebenfalls ausgebaut werden. Darüber hinaus soll in diesem Zuge auch der Bestand der Wasser- und Kanalleistungen des Feitzerwegs durch die VG-Werke erneuert werden. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, dass sich die Ortsgemeinde an dieser Baumaßnahme beteiligt und die Straße entsprechend erneuert. Hierfür ist die Aufstellung eines Ausbauprogramms für die Abrechnung im Rahmen der wiederkehrenden Beiträge erforderlich.

 

Herr Björn Müller erläutert dem Gemeinderat ausführlich die Notwendigkeit und den Umfang der Baumaßnahme, auch im Hinblick auf die Maßnahmen im Rahmen der Hochwasservorsorge und bei Starkregenereignisse. Ebenso legt er dar, wie hoch der Kostenanteil der Ortsgemeinde Hof sein wird (ca. 200.000 €), wenn die Ortsgemeinde sich an dem Ausbau nicht beteiligen möchte. Sollte die Ortsgemeinde sich nicht an der Maßnahme mit dem entsprechenden Ausbau beteiligen, so werden die VG-Werke lediglich den Bereich von Straße und Gehweg aufbrechen, den sie für ihre Arbeiten und Anschlüsse benötigen. Diese werden dann auch nur widerhergestellt. Dadurch entstehen erhebliche Flickenteppiche im Bereich von Straße und Gehwege, da verschiedene Hausanschlüsse für Wasser und Kanal erneuert werden müssen.

 

Der Gemeinderat setzt das Ausbauprogramm für den Ausbau des „Feitzerwegs“ (Gemarkung Hof, Flur 11, Flurstück Nr. 183) wie folgt fest:

 

Die Baumaßnahmen umfassen folgende Leistungen:

 

  1. Ausbau der Fahrbahn in bituminöser Weise und der Gehwege in Verbundsteinpflasterung/Betonsteinpflaster und des straßenbegleitenden Grüns.
  2. Erneuerung der Entwässerungsrinnen und Regenwassereinläufe und Anschlüsse an den von den Verbandsgemeindewerken hergestellten Oberflächenwasserkanal.
  3. Investitionskostenanteil an die Verbandsgemeindewerke Bad Marienberg gemäß § 15 des Vertrages für die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen zwischen der Verbandsgemeinde Bad Marienberg und der Ortsgemeinde Hof vom 01.01.2021.
  4. Freilegung der benötigten Flächen (z.B. Abriss und Versetzen von Mauern, Hecken, Zäunen, Sträuchern, Schildern usw.) sowie Angleichung der Anliegergrundstücke an das geänderte Straßenniveau (einschl. entsprechender Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen, soweit erforderlich).
  5. Ausbau der Straßenbeleuchtung.
  6. Grunderwerb einschließlich Nebenkosten, soweit erforderlich.
  7. Bauplanungs-, Bauleitungs- und andere Baunebenkosten.
  8. Grenzanzeige vor Baubeginn, zur Gewährleistung des genauen Ausbaus innerhalb der Straßenparzellen, soweit erforderlich und
  9. Schlussvermessung, sofern sich die Notwendigkeit hierfür während der Baumaßnahme ergeben sollte.

 

Die Ortsgemeinde Hof führt die im Ausbauprogramm festgesetzten Arbeiten entsprechend der Ausführungsplanung durch.

 

Die entstehenden Kosten werden nach Abzug des Gemeindeanteils auf die im Abrechnungsgebiet befindlichen Grundstücke umgelegt. Es können nur die Aufwendungen auf die Anlieger umgelegt werden, die durch im Ausbauprogramm festgelegte Maßnahmen entstehen. Dem Gemeinderat ist es bewusst, dass durch den Komplettausbau des Feitzerwegs erhebliche Kosten für alle anfallen werden. Jedoch wurde bereits mit der Überprüfung der Kanalanlagen in 2013 festgestellt, dass die Kanal- und Wasseranlagen im Feitzerweg abgängig sind und erneuert werden müssen. Somit sind die Arbeiten zeitnah durchzuführen. Der Gemeinderat hat dann auch Kosten und Nutzen gegeneinander aufgewogen und dabei festgestellt, dass eine Nichtteilnahme an einer Gemeinschaftsmaßnahme erhebliche Nachteile mit sich bringt. Neben der Zahlung eines Anteils von rund 200.000 € wird dann durch den teilweisen Aufbruch die Straße in den nächsten Jahren trotzdem durch die Ortsgemeinde angepackt werden. Die dann entstehenden Kosten gehen jedoch dabei auch vollumfänglich zu Lasten der Ortsgemeinde und somit auch zu Lasten der Beitragszahler. Aufgrund des Umfangs und der Dauer der Maßnahme werden die anfallenden Kosten sowieso auf die nächsten Jahre im Rahmen der wiederkehrenden Beiträge verteilt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, bereits im Herbst diesen Jahres eine Vorauszahlung der wiederkehrenden Beiträge anzufordern. Über das weitere Verfahren wird an dieser Stelle zu gegebener Zeit weiter berichtet.

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof beschließt einstimmig das Ausbauprogramm für den Ausbau des Feitzerwegs.

 

Mögliche Varianten zur Fortführung eines Lebensmittelladens

 

Aufgrund der Beendigung des Betriebs des Lebensmittelladens in Hof zum 31.07.2025 ergeben sich verschiedene Möglichkeiten zu einer Fortführung des Ladens.

 

Hierzu gibt es eine vom Land Rheinland-Pfalz finanziell unterstützte Beratung, die die aktuelle Lage aufnimmt, mit einem Fragebogen die Wünsche und Bedürfnisse im Ort abfragt und im Anschluss analysiert.

 

Die Kosten für diese Beratung belaufen sich auf einen Eigenanteil der Ortsgemeinde in Höhe von 850 € zzgl. MwSt. (1.011,50 € brutto).

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof beschließt, die Unternehmensberatung M.Punkt RLP mit der Beratung unter Einsatz des Eigenanteils von 1.011,50 € zu beauftragen.

 

Haushaltsplan 2025

 

Es sind keine Anträge zum Haushalt 2025 eingegangen. Daher muss der Gemeinderat hierüber nicht beraten und beschließen.

 

Darüber hinaus wird den Mitgliedern des Gemeinderats der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2025 als Anlage vorgelegt. Dabei wird auch dargelegt, dass aufgrund von Gewerbesteuerrückzahlungen in Höhe von rund 650.000 € diese Summe bei Investitionstätigkeiten in diesem Haushaltsjahr einzusparen sind.

 

Der Gemeinderat stimmt dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 zu.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Landesmittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm

 

Das Land Rheinland-Pfalz stellt im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms den Kommunen insgesamt einmalig bis zu 197 Mio. € zur Verfügung.

 

Hierdurch soll eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Land gefördert werden. Daher werden Kommunen gezielt gefördert, die mit weniger guten Rahmenbedingungen beziehungsweise mit größeren strukturellen Herausforderungen umgehen müssen.

 

Für die Verbandsgemeinde Bad Marienberg werden Mittel in Höhe von 3.133.828,66 € aufgrund der Einwohnerzahl aus dem Gesamtpaket ausgeschüttet. Der Verbandsgemeinderat Bad Marienberg hat beschlossen, aus diesem Gesamtbetrag insgesamt 2.033,828,66 € der Stadt und den Ortsgemeinden für entsprechende Projekte zur Verfügung zu stellen, die sich mit den Vorgaben und der Positivliste des Landes decken. 1 Mio. € setzt die VG Bad Marienberg für eigene Projekte ein und 100.000 € sollen für Projekte der Vereine zur Verfügung gestellt werden. Antragsberechtigt für die Fördersumme ist die Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Sie hat auch die Anträge der Kommunen und Vereine zu prüfen und weiterzuleiten. Mittel aus dem Fördertopf können in der Zeit vom 01.03.2025 bis 31.08.2025 beantragt werden. Jedoch müssen entsprechende Anträge bis 31.05.2025 bei der VG Bad Marienberg vorliegen. Der Zeitpunkt des voraussichtlichen Abschlusses der Maßnahme darf nicht nach dem 31.12.2028 liegen.

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof beschließt, Vorschläge für das regionale Zukunftsprogramm des Landes bei der Verbandsgemeinde Bad Marienberg durch eine Arbeitsgruppe erstellen zu lassen und berät diese in der nächsten Sitzung.

 

8. Fortschreibung Flächennutzungsplan, Schwellenwertberechnung und Tauschflächen

 

Nach den verbindlichen Zielen des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald sind Schwellenwerte für die Wohnbauflächenentwicklung einzuhalten.

 

Die Einhaltung des verbandsgemeindeweit zu ermittelnden Wertes ist im Rahmen der Flächennutzungsplanung nachzuweisen. Der Schwellenwert gibt einen Grenzwert in ha an. Bis zu diesem Wert dürfen neue Wohn- und Mischbauflächen ausgewiesen werden.

 

Im Zuge der begonnenen 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erstellt das beauftragte Planungsbüro zurzeit den Vorentwurf der Fortschreibung. Obwohl die entsprechende Schwellenwertberechnung nach den Zielen 30 ff. des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald auf Basis der Neuausweisungen von Wohn- und Mischbauflächen noch nicht vorliegt, geht die Verbandsgemeinde Bad Marienberg momentan davon aus, dass der Schwellenwert überschritten wird. Ein Mittel, um dem zu begegnen und die Neuausweisungen bilanziell zu reduzieren, ist der Tausch von Flächen: Zusammen mit der Neuausweisung von Wohnbauflächen werden an anderer Stelle Wohnbau- oder Mischbauflächen gestrichen. Mischbauflächen werden in diesem Zusammenhang nur zu 50 % angerechnet.

 

Gründe für die Rücknahme von bereits ausgewiesenen Wohn- und Mischbauflächen können beispielsweise sein:

 

Ø  Einhaltung der Baumfallgrenze zu angrenzendem Wald

Ø  Einhaltung gesetzlicher Abstände zu Gewässern

Ø  fehlende Erschließung faktischer innerörtlicher Grünflächen

Ø  Flächen, unter denen der Bergbau umging und die infolgedessen nicht für eine Bebauung geeignet sind.

Ø  Lage in den Zonen I bis II B eines neueren Wasserschutzgebietes

Ø  kleinflächige Ortsrandlagen außerhalb der bestehenden Bebauung und außerhalb eines Bebauungsplanes, die nicht nach § 34 BauGB als sogenannter Innenbereich bebaut werden können.

 

In der Gemeinde Hof besteht lt. Feststellung der VG Bad Marienberg folgende Möglichkeit, im Flächennutzungsplan dargestellte Wohn- oder Mischbauflächen zu reduzieren und dementsprechend für den Flächentausch bereitzustellen:

 

0,7 ha W-Fläche nordwestlich des Bebauungsplanes „Flur 14“

 

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hof beschließt, die vorgeschlagene Fläche im Fall der Überschreitung des Schwellenwertes zum Tausch erstmal nicht anzubieten und beauftragt die Verbandsgemeinde andere Ausgleichsflächen zu eruieren.

 

 

Einwohnerfragestunde

 

Es lag eine Frage der Familie Norbert Stahl im Zusammenhang mit einer zukünftigen Bestattung in Hof vor. Diese wurde anhand der bestehenden Satzung entsprechend beantwortet.

 

Kenntnisgaben / Verschiedenes

 

  • Die Parkplatzgestaltung des Anwesens Ringstraße 2 ist abgeschlossen. Die Kosten für Ankauf, Überschreibung, Gebühren, Abriss und Parkplatzherstellung belaufen sich auf insgesamt 130.533,60 €
  • Der allgemeine Baumrückschnitt durch eine Fremdfirma ist zwischenzeitlich erfolgt. Dabei wurden auch die beiden Birken auf dem Friedhof aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen gefällt. Es soll aber, wie mit dem Bauausschuss abgestimmt, eine Neubepflanzung erfolgen.
  • Die Baumaßnahme Kirchweg wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Im Rahmen der Abnahme aufgenommenen Mängel werden kurzfristig noch abgearbeitet.
  • Am 16.03.2025 fand der zweite Klabajeonnern in der MZH statt. Die Halle war bis auf den letzten Platz gefüllt. Das Programm war wieder einmal sehr ansprechend.
  • Die Abschlussveranstaltung „Hochwasser- und Starkregenereignisse“ für die Bürgerschaft fand am 06.03.2025 statt.
  • Die nächste Bürgerpflanzaktion findet am 29.03.2025 um 10 Uhr statt.
  • Der Bauantrag für den An- und Umbau Kita ist zwischenzeitlich bei der Kreisbauaufsichtsbehörde eingereicht worden.
  • Am 05.03.2025 fand ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Architekturbüro Schneider und dem Planungsbüro Alhäuser + König im Rahmen der Kita-Bauplanung statt.
  • Die Widersprüche gegen die beiden Bewilligungsbescheide „Sonderprogramm“ und „zusätzliche Plätze“ des Kreises wurden form- und fristgerecht eingelegt.
  • Am 24.05.2025 findet eine Dorfrallye der Kita Piccolino in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
  • Zwischenzeitlich liegt ein Vertragsentwurf von GAIA mbH vor, der in ein paar Punkten von dem Vorschlag der Ortsgemeinde abweicht. Die Kanzlei Kerkmann und Partner hat bereits den Entwurf geprüft und eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist nun noch im Detail zu prüfen und es sind die nächsten Schritte zu planen.
  • Die Reparatur der Brückenmauer an der Kirche ist beauftragt worden.
  • Die Nivellierung des Grabens oberhalb des Rosenwegs ist bei der Firma Schell eingeplant.
  • Der Gemeinderat wird über die Bürgermeisterdienstbesprechung vom 20.03.2025 informiert.
  • Für die anstehende VG-Bürgermeisterwahl am 04.05.2025 werden noch sieben Mitglieder für den Wahlvorstand benötigt. Diese werden aus den Reihen des Gemeinderats gestellt.

 

B. Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil nimmt der Ortsgemeinderat das Vorkaufsrecht in zwei Fällen nicht in Anspruch, stellt das städtebauliche Einvernehmen bzgl. der Überschreitung der Baugrenzen des Bebauungsplanes „Altwies“ für das Bauvorhaben An- und Umbau Kita Hof her.

 

 

Jochen Becker

Ortsbürgermeister