11.10.2023
Bürgerinformation über die Sitzung des Gemeinderates vom 29. September 2023
A. Öffentlicher Teil
Sachstand Bebauungspläne "Wohngebiet westlich der Höhenstraße" und "Hilgershoon“
Frau Eiteneuer von dem Planungsbüro Planeo stellt die während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise und Einwände vor und erläutert die weitere Vorgehensweise, auch im Hinblick auf etwaige Abwägungsbeschlüsse.
Aufgrund eines Urteils können Bebauungspläne nicht mehr im vereinfachten Verfahren auf-gestellt werden. Hierdurch ergeben sich auch für diese beiden B-Plan-Verfahren umfangreichere Aufgaben, die zu erledigen sind. Daher werden in der nächsten Gemeinderatssitzung entsprechende Beschlüsse über die weitere Vorgehensweise zu fassen sein. Leider wird sich durch diese Änderung, worauf weder das Planungsbüro noch Ortsgemeinde oder Verbands-gemeinde Einfluss haben, auch der Zeitplan nach hinten schieben. Dies ist auch aufgrund der bisherigen Maßnahmen bedauerlich und ärgerlich. Trotzdem werden nun alle am Verfahren beteiligten Stellen versuchen, die Aufstellung der B-Pläne so schnell als wie möglich vorzu-nehmen.
Genehmigung von Spenden
Im Rahmen des Jubiläums sind der Ortsgemeinde und der Kindertagesstätte Spenden zugegangen. Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung der Spenden zu Gunsten der Kindertagesstätte Piccolino bzw. der Ortsgemeinde Hof.
Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes (im Anschluss an die Dorfmoderation)
Die Ortsgemeinde Hof führt derzeit eine Dorfmoderation durch. Um jedoch aus den Ergebnissen der Dorfmoderation weitere Schlüsse zu ziehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, ist eine professionelle Unterstützung sinnvoll. Hier greift nun die Möglichkeit der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes.
Es liegt ein Dorferneuerungskonzept aus dem Jahr 1986 vor, welches in 2009 fortgeschrieben wurde. Diese Fortschreibung kann gerade im Anschluss an eine Dorfmoderation gefördert werden. Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat, entsprechende Zuwendungen zu beantragen, die sich bei einem Gesamtkostenvolumen von 16.401,72 € und einem Eigenanteil von 7.401,72 € auf 9.000 € belaufen werden.
Gleichzeitig soll bei einer positiven Zuwendungsentscheidung der Auftrag an das Büro Stadt-Land-Plus GmbH erteilt werden, da hierdurch Synergie Effekte mit der Dorfmoderation er-zielt werden können.
Zeltveranstaltung 2024
Nach Abschluss des Festwochenendes zur 975-Jahrfeier wird an vielen Stellen darüber diskutiert, in regelmäßigen Abständen wieder Events in dieser Form in der Gemeinde anzubieten. Hierfür bestünde beispielsweise die Möglichkeit, im Rahmen der Gewerbeschau alle zwei Jahre eine Zeltveranstaltung durchzuführen bzw. zu begleiten.
Der Gemeinderat steht einem Event 2024 positiv gegenüber. Hierzu soll jedoch vorab eine Entscheidung der Vereine über die Ausrichtung und die Übernahme der Organisation eingeholt werden.
Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Erschließungseinheit "Tulpenstraße" (Flur 18, Flurstücke Nr. 221, 205 teilweise und 206 teilweise), "Rosenweg" (Flur 18, Flurstück Nr. 240) und "Höhenstraße" -Teilstück (Flur 18, Flurstück Nr. 138 teilweise und Flur 11 Flur-stück Nr. 1 teilweise) in der Ortsgemeinde Hof
Für die Herstellung der vorgenannten Erschließungseinheit sowie für deren Planung, Bauleitung, Straßenbeleuchtung und den von der Gemeinde zu zahlenden Straßenoberflächenentwässerungsbeitrag sind voraussichtlich Kosten in Höhe von 1.134.390,22 € zu erwarten.
Unter Zugrundelegung der vorstehenden Kosten, eines Gemeindeanteils von 10 v.H. und der Summe der nach dem Vollgeschossmaßstab gewichteter Grundstücksflächen der erschlossenen Grundstücke von 35.266,40 Quadratmeter, beschließt der Gemeinderat eine Vorausleistung in Höhe von 80 v.H. auf den Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative (Herstellungsalternative) BauGB in Höhe von 23,1597486 € je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche zu erheben. Bisher geleistete Vorausleistungen werden hierauf angerechnet.
Einwohnerfragestunde
Es lagen keine Fragen aus der Einwohnerschaft vor.
Kenntnisgaben/Verschiedenes (öffentlicher Teil)
B. Nichtöffentlicher Teil
Informationen aus dem nichtöffentlichen Teil
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde entschieden, von einem bestehenden Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen. Weiterhin wurde der Gemeinderat über einen Grundstückverkauf, bei dem kein Vorkaufsrecht vorliegt, informiert.
Der Gemeinderat hat über den Verkauf weiterer Grundstücke im Gewerbepark West entschieden. Darüber hinaus hat er negativ über einen Antrag auf Kostenersatz für Grundstückspflege entschieden.
Weiter wurde der Gemeinderat über Baumaßnahmen in Kenntnis gesetzt und er hat für Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
Abschließend wurde noch über eine Personalangelegenheit entschieden.
Jochen Becker
Ortsbürgermeister